Tierarzneimittel

Was man darüber wissen sollte

 

Medikamente ad.us.vet.

Für die allermeisten Krankheiten von Haustieren gibt es Medikamente, die für diese Tierarten auf Anwendungssicherheit getestet wurden und nur bei Unbedenklichkeit zugelassen werden. Aus diesem Grund sollte man seinem Tier kein Präparat für Menschen verabreichen, auch wenn es viele Zubereitungen gibt, die den Tierpräparaten sehr ähnlich sind.

Abgesehen von der meist schlechten Akzeptanz der Humanpräparate kann ihre Galenik derart sein, daß der Wirkstoff bei einem Tier nicht oder unzureichend aufgenommen werden kann. Noch schlimmer, wäre eine zu schnelle Aufnahme von Wirkstoffem, die im schlimmsten Fall zu einer Vergiftung führen kann.

Tierärztliche Hausapotheke

Arzneimittel für Tiere bekommt man in der Regel vom Tierarzt. Tierärzte dürfen Medikamente nicht nur verschreiben, sondern sind aufgrund ihres Fachwissens berechtigt, eine Praxisapotheke zu führen und daraus Fertigarzneimittel abzugeben oder auch selbst Medikamente herzustellen. Dies ist sinnvoll, damit spezielle Arzneizubereitungen für Tiere im Behandlungsfall sofort verfügbar sind.

Verschreibungspflicht

Die meisten Tierarzneimittel sind verschreibungspflichtig und dürfen in der Apotheke nicht ohne tierärztliches Rezept abgegeben werden. Die Rezeptpflicht dient dazu, den bestimmungsgemäßen Gebrauch der zum Teil hochwirksamen Substanzen zu sichern, um gesundheitliche Schäden z.B. durch mögliche Nebenwirkungen bei Mensch und Tier zu vermeiden. Wer sich verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept verschafft, handelt nicht zum Wohle seines Tieres, sondern grob fahrlässig.

Tierarzneimittel aus der Apotheke

Der Apotheker ist ein Fachmann für Arzneimittel bei Menschen. Er hat aber keine Ausbildung über Tierkrankheiten oder den Einsatz von Medikamenten bei Tieren. Deshalb ist bei Tierkrankheiten und beim Einsatz von Tierarzneimittel nur der Tierarzt der richtige Ansprechpartner.

Bestimmungsgemäßer Arzneimitteleinsatz bei Tieren

Mit seiner Diagnose leitet der Tierarzt die gezielte medikamentelle Behandlung ein. Sie muß vom Tierarzt individuell festgelegt werden und hängt von Tierart, -alter, Gewicht und Zustand des Tieres ab. Je kleiner die Tierart, desto rascher der Stoffwechsel und umso kürzer die Verweildauer des Medikamentes im Körper. Diese Regel bestimmt Dosis und Anwendungshäufigkeit eines Medikamentes. Darüber hinaus müssen tierart- und rassespezifische Unterschiede in der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Medikamenten berücksichtigt werden.

Selbstmedikation

Die Anwendung von Arzneimitteln ohne tierärztliche Diagnose und Verordnung ist grob fahrlässig und kann ungeahnte Folgen haben:

  • wenn Krankheitssymptome vom Tierbesitzer falsch gedeutet werden
  • wenn eine als harmlos eingestufte Erkrankung mit zu schwachen Mitteln behandelt und verschleppt wird
  • wenn gegen eine harmlose Erkrankung mit zu drastischen Mitteln vorgegangen wird
  • wenn Humanmedizinische Präparate eingesetzt werden, die für Tiere unverträglich sind
  • wenn Dosierungen aus der Humanmedizin aufs Tier übertragen werden.
  • wenn Tierarzneimittel nicht tierartspezifisch eingesetzt werden.

Ein nicht fachmännisch eingesetztes Medikament schadet mehr als es nützt.

Arzneimittelunverträglichkeit

Anzeichen einer Arzneimittelunverträglichkeit können sein:

  • Durchfall
  • Erbrechen
  • Absonderung von Schleim oder Schaum aus Maul und/oder Nase
  • Atemnot,Röcheln
  • Anschwellungen im Kopfbereich und an den Kopfschleimhäuten
  • Schwankender Gang
  • Unruhe

Falls solche Anzeichen entdeckt werden, benachrichtigen Sie sofort Ihren Tierarzt. Er wird diese Unverträglichkeit an die Herstellerfirma und an die Arzneimittelzulassungsstelle weitermelden.