Reisevorschriften für Haustiere



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Seit dem 1. Oktober 2004 gelten für bestimmte Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen) die neuen EU-Tiergesundheitsbestimmungen. Diese dienen dem Schutz vor Einschleppung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Haustier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und nach Deutschland eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
- mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 2. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
- eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
- einen EU-Heimtierausweis (Tier aus EU - übergangsweise gilt auch der bisherige Impfausweis) bzw. eine amtliche Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht-EU-Staat) haben, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist.
- Zusätzlich sind Impfpapiere, ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen.
Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist (z.B. Ägypten, Indien, Marokko, Türkei, Tunesien, Thailand)
- muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörperstest) in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden,
- muss vom Zeitpunkt des Bluttests bis zur Einreise eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden, sofern die Tiere aus einem Drittland stammen.
Beachten Sie bitte außerdem,
- dass diese Vorschriften auch für die Mitnahme von Tieren gelten, die Sie vielleicht an Ihrem Urlaubsort ins Herz geschlossen haben (Strandhund/Hotelkatze),
- nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen. Werden mehr Tiere mitgeführt, gelten die Handelsbedingungen der EU.
Wenn Sie mit Tieren einreisen, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, müssen Sie damit rechnen, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU und für Sie kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder
- ins Herkunftsland zurückgeschickt
- oder für mehrere Monate in Quarantäne genommen
- oder unter Umständen auch getötet werden.
Weitergehende Informationen rund um das Thema Reisen mit Tieren erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft oder beim Flughafen Frankfurt .